Allgemeine Bedingungen für den Versicherungsmaklervertrag
1. Gegenstand des Auftrags
Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen. Der Makler analysiert den Versicherungsbedarf, vermittelt geeigneten Versicherungsschutz und betreut die vermittelten Verträge auf Wunsch des Auftraggebers
2. Stellung des Maklers
Der Versicherungsmakler ist unabhängiger Gewerbetreibender und steht wirtschaftlich auf der Seite seines Auftraggebers. Er ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden.
3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat alle für die Risikoanalyse und Vertragsvermittlung erforderlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Änderungen der Risikoverhältnisse sind unverzüglich anzuzeigen.
4. Vollmacht
Die Vertretungsbefugnisse des Maklers ergeben sich aus der gesondert erteilten Maklervollmacht. Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt regelmäßig durch Courtage des Versicherers und ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Eine gesonderte Vergütung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6. Haftung
Der Makler haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für fahrlässig verursachte Vermögensschäden ist auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Maklervollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
