Allgemeine Versicherungsmaklerbedingungen
1. Versicherungsmaklerauftrag
Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler, für ihn geeigneten Versicherungsschutz zu vermitteln und die vermittelten Versicherungsverträge zu betreuen. Im Rahmen der Betreuung erbringt der Versicherungsmakler auf Anforderung des Auftraggebers die nachfolgend genannten Leistungen:
- Anpassung des Versicherungsschutzes an geänderte Risiko-, Markt- und Rechtsverhältnisse
- Unterstützung bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen und Schadenfällen
- Prüfung der vom Versicherer erstellten Abrechnungen und Dokumente
2. Rechtsstellung des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler, der wirtschaftlich auf der Seite seines Auftraggebers steht, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
3. Vollmacht
Die Vertretungsbefugnisse des Versicherungsmaklers gegenüber den Versicherern ergeben sich aus der vom Auftraggeber erteilten Versicherungsmaklervollmacht.
Alle Maßnahmen und Erklärungen, die für das Versicherungsverhältnis von grundsätzlicher Bedeutung sind, bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Bei der Ausübung seiner Tätigkeit richtet sich der Versicherungsmakler nach den Weisungen und Angaben des Auftraggebers. Er ist nicht berechtigt, deren Richtigkeit und Vollständigkeit nachzuprüfen oder von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen.
4. Vertragsvermittlung
Dem Versicherungsmakler obliegt im Einvernehmen mit seinem Auftraggeber die Vermittlung des zur Risikodeckung gewünschten Versicherungsschutzes. Der Versicherungsmakler richtet sich ausschließlich nach den Angaben und Weisungen seines Auftraggebers. In diesem Rahmen und Umfang nimmt der Versicherungsmakler eine Beratungs- und Betreuungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr.
5. Vertragsbetreuung
Dem Versicherungsmakler obliegt im Einvernehmen mit seinem Auftraggeber die Betreuung der von ihm vermittelten Versicherungsverträge. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Versicherungsmakler durch Veränderungen bedingte Anpassungen zu vermitteln.
6. Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich der Versicherer. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
Ein Entgelt für darüber hinausgehende Leistungen bedarf der ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
7. Vermittlung an Versicherer
Der Versicherungsmakler deckt die Risiken seiner Auftraggeber bei am Markt eingeführten Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz haben oder eine Niederlassung unterhalten. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Versicherungsmakler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln.
8. Mitgliedschaft im Berufsverband
Der Versicherungsmakler ist Mitglied des berufsständischen Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) e. V. in Hamburg und hält dessen satzungsgemäße Aufnahmebedingungen für seinen Berufsstand ein.
9. Zuschnitt des Versicherungsmaklers
Der Versicherungsmakler ist namentlich auf die Vermittlung und Betreuung der betrieblichen und privaten Versicherungsverträge von Unternehmern sowie von freiberuflich und selbstständig tätigen Kunden ausgerichtet.
10. Haftung
Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt der Versicherungsmakler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen hat der Versicherungsmakler durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus dem Versicherungsmaklervertrag sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Vermögensschadens auf die gesetzliche Pflichtversicherungssumme begrenzt.
Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Versicherungsmaklervertrag verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsmaklervertrages.
11. Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung in Bezug auf Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- und Vertragsänderungen ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
12. Rechtsgrundlagen
Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im Übrigen richten sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und gewohnheitsrechtlichen Regelungen sowie den maßgebenden aufsichtsbehördlichen Anordnungen und den Usancen.
13. Vertragsdauer
Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr, wenn es nicht einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf zum Ende des Kalenderjahres von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Ist der erste Zeitabschnitt kürzer als ein Kalenderjahr, so schließt das Rumpfjahr mit dem Kalenderjahresende.
Die Beendigung des Versicherungsmaklervertrages wird den jeweiligen Versicherungsunternehmen vom Auftraggeber angezeigt.
Die Versicherungsmaklervollmacht ist zeitlich nicht befristet, kann vom Auftraggeber aber jederzeit widerrufen werden.
Golf & Co. Versicherungsmakler KG
Lange Straße 89a
76530 Baden-Baden