Schadenfall

Der Versicherungsschutz als solcher stellt ein juristisches Leistungsversprechen dar, das in Allgemeinen Versicherungsbedingungen umschrieben wird, die sich durch einen hohen rechtlichen Abstraktionsgrad auszeichnen.

Die wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall sind:

  • Schadenabwendungs- und -minderungspflicht,
  • Anzeigepflicht,
  • Informationspflicht

Weitere Obliegenheiten sind teilweise in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, beispielsweise das Verbot der Anerkennung von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung oder die Information der Polizei bei Abhandenkommen von Sachen in der Sachversicherung.

Im Schadenfall informieren Sie bitte, mit dem Schadenformular, zeitnah den Versicherungsmakler. Nach Eingang des ausgefüllten und unterzeichneten Schadenformulars wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.

Berater:

Mobil:

Telefon:
Telefax:
E-Mail:

Marian Golf

+49 1522 2689392

+49 7733 943110
+49 7733 943190
marian.golf@golfco.de