Schadenfall
Der Versicherungsschutz als solcher stellt ein juristisches Leistungsversprechen dar, das in Allgemeinen Versicherungsbedingungen umschrieben wird, die sich durch einen hohen rechtlichen Abstraktionsgrad auszeichnen.
Die wichtigsten Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall sind:
- Schadenabwendungs- und -minderungspflicht,
- Anzeigepflicht,
- Informationspflicht
Weitere Obliegenheiten sind teilweise in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, beispielsweise das Verbot der Anerkennung von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung oder die Information der Polizei bei Abhandenkommen von Sachen in der Sachversicherung.
Im Schadenfall informieren Sie bitte, mit dem Schadenformular, zeitnah den Versicherungsmakler. Nach Eingang des ausgefüllten und unterzeichneten Schadenformulars wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.
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